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BAB LokalAnzeiger zum Wochenende 33/2000:Aufschwung Ost im Würgegriff
Zahlungsmoral der Gemeinde Herzfelde als Negativbeispiel für ostdeutsche Kommunen Herzfelde (rd) Als in Brandenburg die Marktwirtschaft einzog, regte sich bei vielen Menschen der gesunde Drang zum Geldverdienen. Hatte der große Helmut Recht mit seiner Vision von den blühenden Landschaften? Das sollte sich bald zeigen. Vorerst mußte Kapital her. Schließlich gab es kaum Menschen, die zu DDR-Zeiten Vermögen aufbauen konnten. Doch einige waren reicher als sie selbst vermuteten. Mußten doch für die heranzulockenden Investoren ausreichend Standorte entwickelt werden. Plötzlich wurde fast wertloses LPG-Land zu geldträchtigem Bauland. Wie in vielen Orten gründete auch in Herzfelde - nahe am Industriestandort des Zementwerkes Rüdersdorf - die Gemeinde eine Gewerbeentwicklungsgesellschaft (GEG). Dies war die Idee des damaligen Bürgermeisters. Den nötigen Millionenkredit und die Adressen der Alteigentümer verschaffte er der Gemeinde, Kraft seines Amtes. Dabei vergaß er nicht, mittels einer privaten Gesellschaft, deren Teilhaber er war, sich eine Provision dafür abzuzweigen. Doch die weitere Entwicklung verlief nicht wie geplant. Der Verkauf und die Erschließung der Flächen am östlichen Ortsrand kamen nicht voran. Die Bank wollte aber die Zinsraten sehen. In dieser mißlichen Lage gelang es, einen Geschäftsmann aus dem Hamburger Raum zu finden, dem man die Gewerbeentwicklungsgesellschaft der Gemeinde verkaufte. So war die Gemeinde wieder schuldenfrei. Der Bürgermeister erhielt einen Beraterposten, bis seine Forderungen zu dreist wurden. In der Folge verlor er auch sein Ehrenamt bei einer Abwahl. Selbst der Staatsanwalt und die ZERV ermittelten. Der Ausgang ist noch heute offen... Inzwischen sind fast zwei Drittel der rund 81 Hektar der Nettofläche an Investoren verkauft. Ca. 600 Arbeitsplätze sind dadurch geschaffen bzw. vorhandene erhalten worden. So bekannte Firmen wie Kraft- und Lichtanlagen Elektroanlagenbau, Weber & Broutin, Pulverbeschichtung Nord, Ehl & Schmidt Baustoffwerke, Heidelberger Baustoffwerke, Holz-Meyer und etliche andere mittelständische Betriebe haben sich angesiedelt und prägen das Gesicht des in Brandenburg als Vorzeigeobjekt gehandelten Areals. Seit einigen Monaten zogen jedoch dunkle Wolken am Himmel der GGH - Gewerbeerschließungsgesellschaft mbH Herzfelde auf. Einesteils wirkten sich auch die widrigen Marktbedingungen des Ostens aus. Andererseits gibt es aber vor allem Zoff mit der Gemeinde Herzfelde bzw. dem Amt Rüdersdorf, das deren Geschäfte lenkt. Für die Erschließung des Industrie- und Gewerbegebietes wurden insgesamt 28,6 Millionen geplant, letztlich durch sparsame Bewirtschaftung nur knapp 27 Mio investiert. Der Wasserverband Strausberg-Erkner übernahm inzwischen die von der GGH hergestellten Wasser und Abwasseranlagen. Die Gemeinde hatte bereits im September 1990 Fördermittel beantragt. Aus bis heute unerklärlichem Grund wurde der Antrag damals auf Eis gelegt. Auf Grund des 1994 vom Amt Rüdersdorf in Zusammenarbeit mit der GGH wieder aktivierten Antrages wurden letztlich 1995 rund 16 Millionen DM Fördermittel bewilligt. So konnte der Preis für das erschlossene Bauland attraktiv gestaltet und die Ansiedlung beschleunigt werden. Es war allerdings notwendig, daß die Gemeinde Herzfelde mit dem Erschließungsträger, der GGH, einen neuen Vertrag abschloß. In diesem war u.a. zu klären, wer die Restfinanzierung der 40 Prozent trägt. 30 Prozent wollte die GGH als Vorfinanzierung übernehmen. Nur mit dem Pflichtanteil der Gemeinde in Höhe von 10 Prozent konnten die Fördermittel durch die ILB bestätigt werden. Da die Gemeinde aber dieses Geld ebenfalls nicht aufbringen konnte, wollte die Gemeindevertretung dem Vertrag nur zustimmen, wenn die GGH auch noch den 10-Prozent-Pflichtanteil der Gemeinde zusätzlich übernehmen würde. Um die Sache voranzubringen, übernahm die GGH 1995 vertraglich die Vorfinanzierung in Höhe von ca. 11 Mio DM. Damit hatte sie - faktisch gezwungenerweise - der Gemeinde 2,2 Millionen DM geschenkt. Im Dezember 1996 wurde die Erschließung fertiggestellt. Nach Restleistungen und Endabnahme im Sommer 1997 wurden die Erschließungsanlagen an die Gemeinde als Auftraggeber im Februar 1998 übertragen (Notarvertrag im April 1998). Die GGH hatte ihre Pflichten aus den Erschließungs- und Finanzierungsverträgen voll erfüllt. Damit waren die Voraussetzungen für die Rechnungslegung an die Gemeinde gegeben. Wie sich aber herausstellte, hatte die Gemeinde zu diesem Zeitpunkt kein Geld. Ursache war einerseits die nicht termin- und sachgerechte Ausfertigung der Umlagevorausleistungsbescheide an die Anlieger. Anderseits sah die Haushaltsplanung keine Kreditaufnahme oder ausreichende Rücklagen vor. Dieses berücksichtigend stellte die GGH vorerst keine Rechnung, bestand aber auf einer Verjährungsverzichtserklärung. Als aber auch Anfang 1999 keine Zahlungsfähigkeit erkennbar war, teilte die GGH der Gemeinde im Mai schriftlich mit, daß sie nunmehr Rechnung legen würde. Dies erfolgte dann auch im August des vorigen Jahres. Nunmehr wären auf Grundlage des Vertrages innerhalb von 3 Monaten nach Übergabe der Rechnung und Unterlagen und deren Prüfung 1,5 Mio DM fällig gewesen. Statt dessen wurde die Rechnung moniert. Wie sich herausstellte, fiel sie jedoch nicht geringer, sondern um 820.000 DM höher aus, was zu einer Nachbelastung in dieser Höhe führte. Als kein Zahlungseingang zu verzeichnen war, bot die GGH wiederum auf der Grundlage eines Verjährungsverzichtes eine Stundung an. Diesmal wurde dem nicht gefolgt. Vorschläge zu einem Zahlungsplan, die mit dem Amt und der GGH besprochen wurden, kamen von Seiten der Gemeinde nicht zustande. So war die GGH gezwungen, am 22. 11. 1999 durch einen Mahnbescheid beim Amtsgericht Strausberg die Verjährung zu unterbrechen. Die Gemeinde beschloß nunmehr am 2. 12. 1999, "unter Vorbehalt der Anerkennung der endgültigen Abrechnung" 500.000 DM als erste Teilsumme zu begleichen. Dazu war sie in der Lage, da die Deckung aus einer Rücklage in Höhe von 150.000 DM und Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer von 350.000 DM beglichen werden konnte. Ein Großteil dieses Steueraufkommens stammte bereits von Firmen, die die GGH im Industrie- und Gewerbegebiet neu angesiedelt hatte. Gleichzeitig wurde Widerspruch gegen den bereits erlassenen Mahnbescheid eingelegt. Entgegen dem Beschlußtext überwies das Amt Rüdersdorf an die Bank der GGH "unter Vorbehalt der Rückforderung", was zur Blockierung dieses Betrages führte. Hier fragt man sich bei der GGH, ob es zulässig ist, daß ein von der Gemeindevertretung gefaßter Beschluß in dieser Weise verfälscht wiedergegeben werden darf. Inzwischen hat die GGH gegen die Gemeinde Herzfelde Klage eingereicht. Da das Amt Rüdersdorf weder auf Schreiben reagierte, noch den Zahlungsvorbehalt zurücknahm, reichte die GGH Beschwerde bei der Kommunalaufsicht ein. Erst danach wurde ein Beschluß der Gemeindevertreter gefaßt, jeglichen Vorbehalt der Zahlung aufzuheben. Weiterhin prüft die GGH, ob die Übernahme des Pflichtbetrages von 10 Prozent für die Gemeinde eingeklagt werden kann. Das Amt Rüdersdorf ist nicht nur mit der Zahlung der Abschlußrechnung in Verzug. Bereits am 17.3.1997 stellte die GGH eine Rechnung über Betreuungshonorar in Höhe von 715.000 DM. Zahlungseingang: Null. Inzwischen sind bereits bis zum 19.11.1999 Zinsen in Höhe von 141.000 DM für fast 1000 Verzugstage in Rechnung gestellt und ebenfalls nicht bezahlt worden. Im Mai 2000 wurde durch die GGH eine außergerichtliche Einigung vorgeschlagen. Reaktion: keine. Selbst bei der Zusammenstellung der Verwaltungsakte soll nach Ansicht der Anwälte der GGH geschlampt worden sein. Diese wurde erst nach mehrmaliger Aufforderung und Fristsetzung durch das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder übersandt. Am 28.6.2000 erhob die GGH eine weitere Klage. Beim Kauf der GEG sei ein um 2,3 Millionen DM zu hoher Wert erhoben worden sein, als in der Bilanz ausgewiesen wäre. Dieser sei aber dann für die übernommenen Gesellschafteranteile angesetzt worden sein. Jetzt ist bei der GGH Schluß mit Lustig. Sie sieht das öffentliche Interesse zur notwendigen Ansiedlung von Gewerbe beeinträchtigt. Die unnötigen Kosten, die den Herzfelder Haushalt belasten werden, übersteigen bereits bis heute 250.000 DM. Geld, das den Herzfelder Bürgern für andere Zwecke nicht mehr zur Verfügung stehen wird. Aus diesem Grund will die GGH an die Öffentlichkeit gehen und die zuständigen Ministerien und Einrichtungen sowie die Presse über das Geschehen an diesem hoffnungsvollen Gewerbe- und Industriestandort informieren. Die GGH plant z.B., die infolge der ausstehenden Zahlung der Gemeinde noch in ihrem Besitz stehenden Straßen für den öffentlichen Verkehr zu sperren. Letztlich geht es auch um das Überleben der Gesellschaft, das eng verknüpft ist mit der weiteren Entwicklung dieses Standortes.Dr. Ralph Donath |